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   BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86   

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https://dejure.org/1987,20173
BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86 (https://dejure.org/1987,20173)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1987 - 4 AZN 707/86 (https://dejure.org/1987,20173)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 4 AZN 707/86 (https://dejure.org/1987,20173)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
    Eine solche setzt nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen in der Gesetzesnorm genannten Gerichts abweicht, woraus zugleich folgt, daß eine lediglich fehlerhafte oder angeblich den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung eine Divergenz nicht zu begründen vermag (vgl. den Beschluß des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
    Soweit der Kläger weiter in seiner Beschwerde noch auf die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 592/82 - (AP Nr. 8 zu § 24 BAT) und 19. Juni 1985 - 4 AZR 540/83 - (AP Nr. 9 zu § 24 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) verweist, gibt er keine Anhaltspunkte für divergierende abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil, Vielmehr spricht der Kläger insoweit selbst von "vordergründiger Übereinstimmung" des angefochtenen Urteils mit der herangezogenen Senatsrechtsprechung.
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. BAG 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77

    Haushaltsrechtliche Überlegungen - Haushalt - Übertragung höherwertiger

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
    Damit weiche das Landesarbeitsgericht von dem in dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - (AP Nr. 4 zu § 24 BAT) enthaltenen abstrakten Rechtssatz ab, wonach es sich bei § 24 BAT um eine eng auszulegende Ausnahmeregelung handele.
  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1037/78

    Vorübergehende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
    Zwar weist der Kläger weiter zutreffend darauf hin, daß der erkennende Senat in dem Urteil vom 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT ausgeführt hat, wenn bis zur Entscheidung über die endgültige Besetzung einer Stelle für einen bestimmbaren Zeitraum die vorübergehende Übertragung auf einen Angestellten geboten sei, sei das als sachlicher Grund anzusehen.
  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZN 269/80

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages - Bezirk des Landesarbeitsgerichts -

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
    Zweifelhaft ist bereits, ob eine Diverganz darauf gestützt werden kann, daß gleichlautende Bestimmungen in verschiedenen Tarifverträgen (wie § 24 BAT und § 24 MTA) durch divergierende abstrakte Rechtssätze unterschiedlich ausgelegt worden sind (vgl. BAG 39, 377, 379 = AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 und den Beschluß des erkennenden Senats vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 - AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZN 329/82

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
    Zweifelhaft ist bereits, ob eine Diverganz darauf gestützt werden kann, daß gleichlautende Bestimmungen in verschiedenen Tarifverträgen (wie § 24 BAT und § 24 MTA) durch divergierende abstrakte Rechtssätze unterschiedlich ausgelegt worden sind (vgl. BAG 39, 377, 379 = AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 und den Beschluß des erkennenden Senats vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 - AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
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